Personalvermittlung + Arbeitsvermittlung
Nock timeworking GmbH

Wir setzen Sie auf die richtige Stelle
STAND: 01.Januar 2009
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) AGB download PDF-Datei (34kb)
1 Behördliche Genehmigung
Die Firma Noack time working GmbH ist im Besitz einer unbefristeten Erlaubnis zur erwerbsmäßigen Arbeitnehmerüberlassung, zuletzt ausgestellt durch die Bundesagentur für Arbeit Regionaldirektion Sachsen-Anhalt-Thüringen am 03.11.2006.
2 Gegenstände der Geschäftsverbindung
Die Firma Noack time working GmbH stellt Ihnen als Kunde auf Grundlage des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes (AÜG) Arbeitskräfte (Noack-Mitarbeiter) gemäß nachstehenden Regelungen zur Verfügung. Mit der ersten Anforderung von Noack-Mitarbeitern erkennt der Kunde unsere AGB an. Die Noack time working GmbH hat dem Kunden hinsichtlich der Anforderung von Mitarbeitern aktuelle Unbedenklichkeitsbescheinigungen des Finanzamtes und der Krankenkassen vorzulegen.
3 Auswahl und Arbeitseinsatz der Noack-Mitarbeiter
Unsere Mitarbeiter werden durch uns sorgfältig hinsichtlich ihrer beruflichen Eignung und Qualifikation überprüft und sind somit zur Ausführung des spezifischen Kundenauftrags in der Lage.
Auf Verlangen bringt die Noack time working GmbH dem Kunden Qualifikationsnachweise des Mitarbeiters zur Kenntnis.
Die Anforderung von Mitarbeitern durch den Kunden bezieht sich nicht auf konkrete Personen.
Ausländische Mitarbeiter dürfen nur bei rechtmäßigem Aufenthalt im Bundesgebiet (Aufenthaltserlaubnis, Arbeitserlaubnis) überlassen werden.
4 Rechtliche Stellung der Noack-Mitarbeiter beim Kunden
Durch den Abschluss eines Arbeitnehmerüberlassungsvertrages wird kein Arbeitsverhältnis zwischen Noack-Mitarbeitern und Kunde begründet.
Während des Einsatzes unterliegen Noack-Mitarbeiter den Arbeitsanweisungen des Kunden und arbeiten unter seiner Aufsicht und Anleitung. Die Arbeits- und Pausenzeiten richten sich nach den Verhältnissen im Betrieb des Kunden. Der Kunde steht für die Einhaltung des Arbeitszeitgesetzes ein. Unsere Mitarbeiter haben sich vor Aufnahme und nach Beendigung ihrer Tätigkeit beim Kunden zu melden.
Änderungen der Einsatzdauer, Arbeitszeit und Arbeitstätigkeit können nur zwischen Noack time working GmbH und dem Kunden vereinbart werden.
5 Pflichten der Noack time working GmbH
Die Noack time working GmbH verpflichtet sich, allen Arbeitgeberpflichten nachzukommen, das heißt insbesondere, sämtliche arbeits-, sozial- und lohnsteuerrechtlichen Bestimmungen einzuhalten sowie die entsprechenden Zahlungen sach- und fristgerecht zu leisten.
6 Vergütung und Sozialleistungen unserer Mitarbeiter
Für unsere Mitarbeiter finden die zwischen demArbeitgeberverband Mittelständischer Personaldienstleister
(AMP) und der Tarifgemeinschaft Christliche Gewerkschaften Zeitarbeit und PSA (CGZP) geschlossenen Tarifverträge sowie diverse Betriebsvereinbarungen Anwendung.
Darin sind die Einkommensstrukturen und Sozialleistungen unserer Mitarbeiter abgesichert. Die Noack time working GmbH verpflichtet sich, Ihren Mitarbeitern den Monatslohn pünktlich zum 15. eines Folgemonats auszuzahlen.
Darüber hinaus übernehmen wir in Vorkasse, falls mit dem Kunden nicht anders vereinbart, durch Kostenübernahmen die Übernachtungskosten unserer Mitarbeiter bei Montageeinsätzen.
7 Pflichten des Kunden
Der Kunde ist angehalten unsere Mitarbeiter ausschließlich an dem Ort und für die Tätigkeiten einzusetzen, die im Arbeitnehmerüberlassungsvertrag vereinbart wurden. Des Weiteren lässt er unsere Mitarbeiter nur die entsprechenden Arbeitsmittel beziehungsweise Maschinen verwenden oder bedienen, für welche diese eine Berechtigung bzw. schriftliche Einweisung des Kunden erhalten haben.
Der Kunde ist angehalten unsere Mitarbeiter nicht für die Beförderung von Geld oder zum Geldinkasso einzusetzen und stellt die Noack time working GmbH insoweit ausdrücklich von allen Ansprüchen frei.
Der Kunde zahlt unseren Mitarbeitern keine Geldbeträge aus, auch keine Löhne oder Reisekostenvorschüsse.
Für eine eventuell notwendige behördliche Zulassung von Mehr- und Sonntagsarbeit wird der Kunde Sorge tragen.
Angeordnete Mehrarbeit seitens des Kunden ist der Noack time working GmbH unverzüglich bekannt zugeben.
Mitarbeiter können seitens des Kunden mit einer Frist von 1 Werktag innerhalb der ersten Woche, danach mit einer Frist von 3 Werktagen vom Einsatz abgemeldet werden.
8 Arbeitssicherheit
Der Kunde ist verpflichtet, der Noack time working GmbH vor Überlassung von Mitarbeitern über die Notwendigkeit einer besonderen arbeitsmedizinischen Untersuchung sowie über sämtliche Sicherheitsaspekte (besondere Gefahren) des Arbeitsplatzes unseres Mitarbeiters zu informieren und der Noack time working GmbH im erforderlichen Ausmaß Zugang zu den Sicherheits- und Gesundheitsdokumenten und zu den Tätigkeitsorten der Noack-Mitarbeiter zu gewähren.
Der Kunde hält beim Einsatz unserer Mitarbeiter die für seinen Betrieb geltenden gesetzlichen Vorschriften des Arbeitsschutzrechts (insbesondere Arbeitszeit und Arbeitssicherheit) ein. Hierzu ermittelt und dokumentiert er die mit der Arbeit verbundenen Gefährdungen sowie eventuell daraus resultierende Arbeitsschutzmaßnahmen. Der Kunde macht unsere Mitarbeiter vor Beginn der Arbeit mit den einschlägigen Unfallverhütungsvorschriften des jeweiligen Arbeitsplatzes vertraut und stellt die erforderliche Sicherheitsausrüstung zur Verfügung.
Der Mitarbeiter wird von uns nur mit allgemeiner Arbeits-schutzkleidung ausgestattet (z. B. Sicherheitsschuhe). Spezielle Schutzkleidung sowie Einrichtungen und Maßnahmen der Ersten Hilfe sind vom Kunden zu stellen.
Die Noack time working GmbH ist berechtigt und verpflichtet, die Überlassung unverzüglich zu beenden, wenn der Kunde Arbeitnehmerschutz oder Fürsorgepflichten trotz Aufforderung nicht einhält.
Bei einem Arbeitsunfall unserer Mitarbeiter ist die Noack time working GmbH unverzüglich zu benachrichtigen, damit die Unfallmeldung nach § 193 SGB VII vorgenommen werden kann.
9 Rechnungslegung
Der Kunde ist verpflichtet, wöchentlich von einem bevollmächtigten Vertreter die geleisteten Arbeitsstunden auf unserem Formular 'Stundennachweis' zu prüfen und durch Unterschrift und Firmenstempel bestätigen zu lassen. Können Stundennachweise am Einsatzort keinem Bevollmächtigten des Kunden zur Unterschrift vorgelegt werden, so sind unsere Mitarbeiter stattdessen zur Bestätigung berechtigt.
Die Abrechnung erfolgt wöchentlich auf Basis der unterzeichneten Stundennachweise.
Der Einsatz unserer Mitarbeiter für höherwertige Tätigkeiten als zunächst vereinbart verpflichtet unseren Kunden zu einem entsprechend erhöhtem Stundenverrechnungssatz, eine geringwertigere Tätigkeit dagegen, vermindert diesen nicht.
Gleiches gilt für den Einsatz unserer Mitarbeiter an anderen Orten als zunächst vereinbart, soweit daraus ein erhöhtes Entgelt unseres Mitarbeiters resultiert (z.B. höhere Auslösen bei Auslandseinsätzen, Reisekosten o. Ä.).
Der Rechnungsbetrag ist fällig vierzehn Tage ab Rechnungsdatum. Maßgabe für die Berechnung ist der im Arbeitnehmerüberlassungsvertrag vereinbarte Stundenverrechnungssatz zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer.
Stellt der Kunde zu Recht die Fehlerhaftigkeit einer Rechnung fest, teilt er dies der Noack time working GmbH bei sonstigem Ausschluss unverzüglich mit. Die Fälligkeit der Zahlung tritt dann ausschließlich für den unstrittigen Betrag ein. Dieser wird durch den Kunden fristgerecht angewiesen. Die Noack time working GmbH wird eine korrigierte Rechnung erstellen, die sofort zur Zahlung fällig ist. Bei nicht fristgerechter Zahlung gerät der Kunde auch ohne Mahnung in Verzug und schuldet einen Verzugszins in Höhe von 3%. Die Geltendmachung weitergehenden Schadensersatzes behält sich die Noack time working GmbH vor. Maßgeblich hierzu ist der Zahlungseingang bei Noack time working GmbH.
Unsere Mitarbeiter (Zeitarbeitnehmer) sind nicht inkassoberechtigt.
Arbeitsstunden, die über die vereinbarte Arbeitszeit hinausgehen, sowie Schicht, - Nacht-, Sonn- und Feiertagsstunden etc. werden mit Zuschlägen berechnet, deren Höhe gesondert vereinbart werden.
10 Beanstandungen
Sämtliche Beanstandungen – soweit sie nicht durch Punkt 3 der AGB geregelt sind – teilt der Kunde unverzüglich der Noack time working GmbH mit. Werden Mängel nicht innerhalb einer Woche nach ihrem Entstehen gemeldet, sind sämtliche Ansprüche ausgeschlossen.
11 Ausfall von Mitarbeitern/Höhere Gewalt
Bei unentschuldigtem Fernbleiben eines Mitarbeiters hat die Noack time working GmbH dem Kunden in angemessener Zeit gleichwertigen Ersatz zu stellen.
Treten außergewöhnliche Umstände ein, die bei Vertragsschluss nicht vorhersehbar waren, wie z.B. Krankheiten, innere Unruhen, Katastrophen, Epidemien, hoheitliche Anordnungen, Streik oder ähnliches, durch die eine ordnungsgemäße Vertragsdurchführung seitens Noack time working GmbH nicht gewährleistet ist liegt die Gefahrtragung in diesen Fällen beim Kunden. Schadensersatzansprüche des Kunden gegenüber Noack time working GmbH sind in diesen Fällen ausgeschlossen.
12 Haftung
Die Noack time working GmbH haftet nur für die ordnungsgemäße Auswahl seiner Mitarbeiter in Bezug auf
die vertraglich vereinbarte Tätigkeit.
Die Haftung beschränkt sich auf Schäden, die durch vorsätzliche oder grob fahrlässige Verletzung der Auswahlverpflichtung entstehen. Hierzu hat die Noack time working GmbH eine Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von € 2Mio. für Personen- und
€ 1Mio. Sachschäden je Versicherungsfall abgeschlossen.
Für weitergehende Ansprüche, z.B. bei Geldangelegenheiten (unsere Mitarbeiter werden vom Kunden mit der Verwahrung und Verwaltung von Geld, Wertpapieren und anderen Wertsachen betraut), Haftung von Noack time working GmbH für überlassene Fahrer von Motorfahrzeugen, von Staplern, Baumaschinenführern etc., Haftung für Verschleißteile an Maschinen, sowie für den Arbeitserfolg unserer Mitarbeiter haftet die Noack time working GmbH nicht. Hier obliegt es dem Kunden allein, sich gegen solche Risiken zu schützen.
13 Übernahme/Vermittlung von Noack-Mitarbeitern
Grundsätzlich ist es dem Kunden, ohne unsere schriftliche Zustimmung untersagt, unsere Mitarbeiter zur Kündigung bei Noack time working GmbH zu verleiten oder auf sonstige Weise abzuwerben.
Geht der Kunde mit einem Noack-Mitarbeiter während oder unmittelbar nach einer Arbeitnehmerüberlassung ein Dienst- oder sonstiges Beschäftigungsverhältnis ein, so berechnet die Noack time working GmbH, unbeschadet sonstiger Rechtsfolgen, folgende Kosten zzgl. gesetzlicher Umsatzsteuer als Vermittlungsprovision dem Kunden:
Überlassungsdauer des Mitarbeiters beim Kunden:
bis zu 3 Monaten = € 2.000,00
bis zu 12 Monaten = € 1.000,00
mehr als 12 Monate = € 500,00.
Dieser Betrag wird fällig mit Abschluss eines Beschäftigungsvertrages zwischen Noack-Mitarbeiter und Kundenunternehmen.
Kommt ein Beschäftigungsverhältnis zwischen Noack-Mitarbeiter und Kunde innerhalb von 3 Monaten nach Beendigung der Arbeitnehmerüberlassung zustande, so gilt dies ebenfalls als Vermittlung und wird dem Kunden mit einem Honorar von € 500,00 zzgl. gesetzlicher Umsatzsteuer berechnet.
14 Gerichtsstand und Erfüllungsort
Gerichtsstand und Erfüllungsort ist Gotha.
15 Gesetzliche und tarifliche Änderungen
Bei Veränderungen der gesetzlichen oder tariflichen Bestimmungen behalten wir uns vor, die vereinbarten Vertragsbedingungen an die geänderte Lage anzupassen.
Ebenso behalten wir uns eine Erhöhung der Stundenverrechnungssätze vor, wenn nach Vertragsabschluß tariflich oder gesetzlich bedingte Entgelterhöhungen eintreten.
16 Schlussbestimmungen
Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein oder werden, so soll hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen des Vertrages nicht berührt werden. Anstelle der unwirksamen Bestimmungen soll jene angemessene Regelung treten, die dem am nächsten kommt, was die Parteien nach dem Sinn und Zweck des Vertrages gewollt haben.
